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   BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09   

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BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09 (https://dejure.org/2009,8087)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 (https://dejure.org/2009,8087)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 4 B 74.09 (https://dejure.org/2009,8087)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 74 Nr. 18; LBO BW § 71 Abs. 1
    Relativität öffentlich-rechtlicher Verträge und dingliche Wirkung; Baulast als Institut irrevisiblen Landesrechts

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Grundstücksbesitzer und einer Gemeinde über die Unterlassung einer bestimmten Nutzung i.R.d. Verpachtung des Grundstücks; Vereinbarkeit einer Baulast betreffend einen Verzicht auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Grundstücksbesitzer und einer Gemeinde über die Unterlassung einer bestimmten Nutzung i.R.d. Verpachtung des Grundstücks; Vereinbarkeit einer Baulast betreffend einen Verzicht auf ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf plankonforme Nutzungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 199
  • BauR 2010, 742
  • ZfBR 2010, 138
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03

    Gerichtlicher Vergleich im Baunachbarstreit - Rechtsnachfolge

    Auszug aus BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09
    Ob die vertragliche Verpflichtung eines Grundeigentümers, bestimmte Nutzungen seines Grundstücks zu unterlassen, auch dinglichen Charakter haben kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81), die vertraglich begründete Unterlassungspflicht also dem Grundstück anhaftet, kann offen bleiben.
  • BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20

    Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam

    Sie können nicht mit allgemeiner Verbindlichkeit gewährleisten, dass nur ein Einkaufszentrum entsteht, auch wenn die Gemeinde - wie hier - davon ausgeht, dass jedenfalls ihr Vertragspartner nur einen einzigen solchen Betrieb errichten wird (BVerwG, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - NVwZ 2010, 782 Rn. 24 und Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 - BauR 2010, 742 Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16

    "aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer;

    Das ergibt sich bereits aus dem Grundsatz, dass durch Verträge - auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind - grundsätzlich nur die an ihnen Beteiligten berechtigt und verpflichtet werden (BVerwG, Beschl. v. 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11

    Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB

    Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären.".
  • BVerwG, 06.12.2022 - 4 C 7.21

    Unzulässige Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im

    Zu prüfen ist, ob die Vergleichsbestimmung als vertraglich vereinbarte Nutzungsbeschränkung bzw. als Verzicht auf die Geltendmachung eines bei Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 206 N möglicherweise bestehenden Baurechts verstanden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 - ZfBR 2010, 138 Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08

    Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde

    Offen bleiben kann insbesondere, ob das Freizeitlärmproblem in zulässiger Weise durch Übernahme einer Baulast durch die Eigentümerin des südlich des Plangebiets gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. ... gelöst werden konnte, mit der sie darauf verzichtet, die auf ihrem Grundstück bauplanungsrechtlich festgesetzte private Tennisanlage zu errichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24; Beschluss vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009 - 3 S 1773/07 -, VBlBW 2010, 41).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10

    Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines

    Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742 ), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17

    Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine deutliche Überschreitung der 1.200 m²-Grenze lediglich als weiterer Beleg für die Schädlichkeit eines Einzelhandelsvorhabens gewertet werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und Rn. 48; BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 4 B 74.09 -, BRS 76 Nr. 86 und juris, Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10

    Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer

    Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742 ), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären.
  • VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20

    Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung

    Insoweit gilt der Grundsatz, dass durch Verträge - auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind - nur die an ihnen Beteiligten berechtigt und verpflichtet werden (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 -, juris, Rn.9).
  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin:

    Deshalb verbleibt es dabei, dass einer vertraglichen Verpflichtung des Rechtsvorgängers, bestimmte Nutzungen eines Grundstücks zu unterlassen, nicht ohne Weiteres ein dinglicher Charakter zukommt (vgl. auch BVerwG, B.v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 - ZfBR 2010, 138 = juris Rn. 2).
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