Rechtsprechung
BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 74 Nr. 18; LBO BW § 71 Abs. 1
Relativität öffentlich-rechtlicher Verträge und dingliche Wirkung; Baulast als Institut irrevisiblen Landesrechts - Wolters Kluwer
Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Grundstücksbesitzer und einer Gemeinde über die Unterlassung einer bestimmten Nutzung i.R.d. Verpachtung des Grundstücks; Vereinbarkeit einer Baulast betreffend einen Verzicht auf ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestehen einer dinglichen Wirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen einem Grundstücksbesitzer und einer Gemeinde über die Unterlassung einer bestimmten Nutzung i.R.d. Verpachtung des Grundstücks; Vereinbarkeit einer Baulast betreffend einen Verzicht auf ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verzicht auf plankonforme Nutzungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.06.2007 - 9 K 2278/07
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.2009 - 3 S 1773/07
- BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 199
- BauR 2010, 742
- ZfBR 2010, 138
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 5 S 1662/03
Gerichtlicher Vergleich im Baunachbarstreit - Rechtsnachfolge
Auszug aus BVerwG, 02.12.2009 - 4 B 74.09
Ob die vertragliche Verpflichtung eines Grundeigentümers, bestimmte Nutzungen seines Grundstücks zu unterlassen, auch dinglichen Charakter haben kann (so VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 2005 - 5 S 1662/03 - NVwZ-RR 2006, 81), die vertraglich begründete Unterlassungspflicht also dem Grundstück anhaftet, kann offen bleiben.
- BVerwG, 25.01.2022 - 4 CN 5.20
Bebauungsplan für Designer Outlet Center in Remscheid unwirksam
Sie können nicht mit allgemeiner Verbindlichkeit gewährleisten, dass nur ein Einkaufszentrum entsteht, auch wenn die Gemeinde - wie hier - davon ausgeht, dass jedenfalls ihr Vertragspartner nur einen einzigen solchen Betrieb errichten wird (BVerwG…, Urteil vom 24. März 2010 - 4 CN 3.09 - NVwZ 2010, 782 Rn. 24 und Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 - BauR 2010, 742 Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 20.07.2017 - 7 LB 58/16
"aus einer Hand"; "Entsorgung aus einer Hand"; Alttextilcontainer; …
Das ergibt sich bereits aus dem Grundsatz, dass durch Verträge - auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind - grundsätzlich nur die an ihnen Beteiligten berechtigt und verpflichtet werden (BVerwG, Beschl. v. 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, juris Rn. 2). - OVG Niedersachsen, 04.05.2012 - 1 MN 218/11
Rechtmäßigkeit der Bestimmung von Bekanntmachungen nach § 3 Abs. 2 BauGB …
Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären.".
- BVerwG, 06.12.2022 - 4 C 7.21
Unzulässige Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung im …
Zu prüfen ist, ob die Vergleichsbestimmung als vertraglich vereinbarte Nutzungsbeschränkung bzw. als Verzicht auf die Geltendmachung eines bei Unwirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 206 N möglicherweise bestehenden Baurechts verstanden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 - ZfBR 2010, 138 Rn. 2). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 3 S 2099/08
Festsetzungen zum Schallschutz im Bebauungsplan; Maßnahmen der Baurechtsbehörde
Offen bleiben kann insbesondere, ob das Freizeitlärmproblem in zulässiger Weise durch Übernahme einer Baulast durch die Eigentümerin des südlich des Plangebiets gelegenen Grundstücks Flst.-Nr. ... gelöst werden konnte, mit der sie darauf verzichtet, die auf ihrem Grundstück bauplanungsrechtlich festgesetzte private Tennisanlage zu errichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.11.1987 - 4 B 216.87 -, Buchholz 406.17 BauordnungsR Nr. 24; Beschluss vom 02.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2009 - 3 S 1773/07 -, VBlBW 2010, 41). - OVG Niedersachsen, 04.01.2011 - 1 MN 130/10
Anforderungen an die Abwägungsentscheidung für eine Biogasanlage bei Erlass eines …
Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742 ), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären. - OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 8 A 11799/17
Auswirkungen eines Verbrauchermarkts auf den zentralen Versorgungsbereich
Nach der Rechtsprechung des Senats kann eine deutliche Überschreitung der 1.200 m²-Grenze lediglich als weiterer Beleg für die Schädlichkeit eines Einzelhandelsvorhabens gewertet werden (vgl. OVG RP…, Urteil vom 2. September 2009 - 8 A 11057/08.OVG -, BRS 74 Nr. 102 und Rn. 48; BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 4 B 74.09 -, BRS 76 Nr. 86 und juris, Rn. 6). - OVG Niedersachsen, 05.01.2011 - 1 MN 178/10
Antragsbefugnis nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz bei bauleitplanerischer …
Aus solchen Verträgen kann die Genehmigungsbehörde jedoch weder Versagungsgründe noch Gründe für eine inhaltliche Modifizierung des zur Genehmigung gestellten Vorhabens herleiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 -, BauR 2010, 742 ), zumal "neuen" Investoren gegenüber, welche vertraglich ohnehin nicht gebunden wären. - VG Trier, 24.06.2020 - 9 K 419/20
Sondernutzung; Aufstellung von Altkleidersammelcontainern; Ermessensausübung
Insoweit gilt der Grundsatz, dass durch Verträge - auch soweit sie dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind - nur die an ihnen Beteiligten berechtigt und verpflichtet werden (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 4 B 74.09 -, juris, Rn.9). - VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin: …
Deshalb verbleibt es dabei, dass einer vertraglichen Verpflichtung des Rechtsvorgängers, bestimmte Nutzungen eines Grundstücks zu unterlassen, nicht ohne Weiteres ein dinglicher Charakter zukommt (vgl. auch BVerwG, B.v. 2.12.2009 - 4 B 74.09 - ZfBR 2010, 138 = juris Rn. 2).